MH foto - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Produktionsaufträge
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors - Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der
Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten
Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die
aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.
2.4. Der Bildautor - Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3. Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar
entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die
Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, kann ein entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles vereinbart werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4. Anforderung von Archivbildern
4.1. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte
übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des
Bildautors.
4.2. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
4.3. Für die Nachbearbeitung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst pro Stunde Euro 30,00.
5. Nutzungsrechte
5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung
muss beim Bild oder im Impressum erfolgen: Foto: Marcel Hasübert ? www.mh-foto.de
6. Digitale Bildverarbeitung und Archivierung
6.1. Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für das erworbene Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Bildautors dem Auftraggeber gestattet.
6.3. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen
sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der
Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm
sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als
Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
7. Schutzrechte Dritter
7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die
Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die
Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall
notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
8.4. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Bildes - egal
ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 ? pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder
wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.),
so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zusätzlich zu zahlen. Dies gilt nur für redaktionelle Beiträge, die direkt vom Bildautor bezogen wurden pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
9 Preise
Der Halbtagessatz beträgt Euro 370,00, der Ganztagessatz Euro 690,00. Hierbei ist die Bildbearbeitung inklusive. Ebenso Anfahrt bis zu 20 km. Darüber hinaus werden pro gefahrenen Kilometer Euro 0,30 berechnet.
Bei Abrechnung auf Stundensatz für Fotografie wird die erste Stunde mit Euro 90,00 in Rechnung gestellt, jede weitere mit Euro 60,00. Für Bildbearbeitung, Archivierung und Versand werden pro Auftrag Pauschal Euro 30,00 veranschlagt.
9.1 Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
10. Weitere Nutzung des Bildautors
Der Bildautor - Fotograf ist berechtig, Bilder, die zeitlich und örtlich während der fotografischen Arbeit für einen Auftraggeber erstellt werden und allgemeine Themen illustrieren (so genannte Stockfotos) selbst zu verwerten.
11. Haftungsausschluss für Fotowanderungen und Fotoworkshops
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelst, ausdrücklich eine Garantie übernommen, arglistig getäuscht oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Pflichtverletzung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesendlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht).
Soweit der Veranstalter dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch bei Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer arglistigen Täuschung beruhen, auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsauschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
12. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
12.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart